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Ab 01.Juli 2013 gilt das niedersächsische Hundegesetz.
Danach müssen alle Hunde in Niedersachsen im ” Hunderegister Niedersachsen” erfasst werden.
Dies kann entweder per online unter www.hunderegister-nds.de erfolgen (17,25 €) oder schriftlich bzw. telefonisch (23,50 + MWST.) erledigt werden.
Näheres finden sie auch im Internet unter Niedersächsisches Hundegesetz. Hier sind vor allem folgende Paragraphen zu beachten.
§ 3: Sachkunde
§ 4: Kennzeichnung
§ 5: Haftpflicht
sowie
§16: Zentrales Register.
Weitere Fragen zum Thema können Sie gern an mich richten.
Ihr Tierarzt Dr. Klenke-Bienroth.